Nach Wegfallen der Schankanlagenverordnung vom 30. Juni 2005 ist das Führen eines Betriebsbuches für Getränkeschankanlagen nicht mehr vorgeschrieben. Zukünftig ist im Rahmen der Eigenverantwortung des Betreibers / Unternehmers eine Dokumentation weiterhin empfehlenswert. Hierzu hat der Deutsche Brauer Bund umfangreiche Unterlagen erarbeitet und zum Download bereit gestellt
Die Eigenverantwortung des Betreibers birgt naturgemäß einige Risiken. In der Regel sind sich die Gastronomen der enormen Verantwortung nicht im Klaren. Stellen Sie sich aber bitte vor, es passiert beispielsweise ein Unfall mit Kohlendioxid in Ihrem Betrieb und Sie haben keine Gefährdungsunterweisung Ihrer Mitarbeiter durchgeführt .... Wir empfehlen unseren Besuchern daher eindringlich, sich mit der Themati zu bschäftigen. Hilfestellung dazu finden Sie auf dieser Seite.
Die "Schankanlagen Dokumentation" ist eine Empfehlung des Deutschen Brauer-Bundes für Gastronomiebetriebe. Sie hilft den Gastronomen bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Hygiene der Getränkeschankanlage. Weiterhin können alle notwendigen Unterlagen z.B. Prüfprotokolle, Reinigungsnachweise, Bedienungsanleitungen, Serviceadressen und Unterweisungsnachweise abgelegt werden.
Für den Betrieb von Gaststätten ist eine Konzession erforderlich
Das ist eine Geststättenerlaubnis, die das Ordnungsamt erteilt.
Voraussetzungen:
- Polizeiliches Führungszeugnis des Antragstellers
- Polizeiliches Führungszeugnis des Ehegatten
- Gewerbezentralregisterauszug von Antragsteller u. Ehegatten
- Kopie des Pachtvertrages
- IHK Unterichtungsnachweis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- bei Betriebsform GbR, GmbH einen Gesellschaftsvertrag
- Gewerbeanmeldung